Verfahren
Vor Beginn der Bau- oder Umbauarbeiten ist bei der Bürgermeisterin eine Baugenehmigung zu beantragen. Andernfalls kann die Einstellung der Arbeiten angeordnet werden.
Für folgende Baumaßnahmen ist die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich (Artikel 57.1.1 der Verordnung über Baumaßnahmen der Stadt Luxemburg (Règlement sur les bâtisses)):
- Neubauten
- Erweiterungsbauten, Aufstockungen und Umbauten an Bestandsgebäuden, ebenso wie für alle anderen Veränderungen an Mauern, Trennwänden, tragenden Elementen und Dächern
- jegliche Art von baulichen Maßnahmen an den Außenflächen und in der Umgebung von Gebäuden, die sich in einer geschützten Zone („secteur protégé - SPR) befinden
- das Anbringen von Vordächern, Markisen, Rollläden und Werbeträgern
- das Errichten oder Ändern jeder Art von Zaun entlang öffentlicher Straßen
- den Bau von Brunnen, Wasserzisternen, Silos, Mist- und Jauchegruben
- Abrissarbeiten
- Erdarbeiten wie Aushub und Anschütten von Boden, Errichten von Stützmauern
- Freiraumgestaltungen
- Service Urbanisme (Dienststelle Stadtplanung) über die baulichen Möglichkeiten.