Verfahren
Die Anmeldung baulicher Maßnahmen ist bei der Bürgermeisterin einzureichen. Dies betrifft (Artikel 57.2.1 der Verordnung über Baumaßnahmen der Stadt Luxemburg (Règlement sur les bâtisses)) folgende Maßnahmen:
- größere Instandsetzungsarbeiten im Gebäudeinneren
- die Instandsetzung von Fassaden, ausgenommen in einer geschützten Zone (secteur protégé, SPR) befindliche Gebäude, [SPR] ;
- die Instandsetzung von Dächern, ausgenommen in einer geschützten Zone (SPR) befindliche Gebäude, [SPR] ;
- die Instandsetzung von Zugängen, niedrigen Mauern und der Umgebung, ausgenommen in einer geschützten Zone befindliche (SPR) Gebäude, [SPR];
- die vorübergehende Befestigung von Werbeträgern
Die Anmeldung baulicher Maßnahmen ist spätestens zehn Tage vor Beginn der Arbeiten in schriftlicher Form an die Bürgermeisterin zu übermitteln.
Geschützte Zone/„Ensembles sensibles“
Allgemein ist für alle Arbeiten an Außenteilen von Gebäuden in einer geschützten Zone, einschließlich der Erneuerung der Fassadenverkleidung und Instandsetzung von Dächern, eine Baugenehmigung erforderlich.